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internationale Marine Norm

   
     

Beschreibung Flammschutznormen

IMO FTPC Teil 8

Die Prüfung beinhaltet die Entzündbarkeit von Werkstoffkombinationen wie z.B. Bezüge und Füllmaterial (Schäume) für gepolsterte Sitzmöbel. Grundlage der Prüfung ist ein Testmodell aus der Materialprobe und PUR-Schaum mit einer Rückwand im rechten Winkel zum Boden.

Prüfung mit glimmender Zigarette

Es wird eine glimmende Zigarette in die Sitzfalte des Testmodells gelegt und ihre Auswirkung auf den Bezug während des Verglimmens beobachtet.

Wird zu einem Zeitpunkt innerhalb einer Stunde nach dem Ablegen der Zigarette eine Flammentwicklung beobachtet, so gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Wird innerhalb einer Stunde keine Flammentwicklung beobachtet, so ist die Prüfung mit einer neuen Zigarette zu wiederholen, die an einer anderen Stelle abzulegen ist. Wird auch bei dieser Wiederholungsprüfung keine Flammentwicklung beobachtet, so gilt der Prüfungsteil „Prüfung mit glimmender Zigarette" als bestanden.

Prüfung mit Butangasflamme

Ein kleines Rohr, an dessen Ende eine Butangasflamme austritt, wird in die Sitzfalte des Testmodells gelegt. Nach einer Brennzeit von 20 Sekunden ist diese Brandquelle vorsichtig von den Probestücken zu entfernen.

Wird eine Flammentwicklung nach dem Entfernen des Röhrchens beobachtet, so gilt die Prüfung mit der Butangasflamme als nicht bestanden.

Wird keine Flammentwicklung beobachtet, so wird die Prüfung an einer anderen Stelle des Testmodells wiederholt. Wird auch bei dieser Wiederholungsprüfung keine Flammentwicklung beobachtet, gilt die Prüfung mit Butangasflamme als bestanden.

Versuchsanordnung