Beschreibung Flammschutznormen
IMO FTPC Teil 8
Die Prüfung beinhaltet die Entzündbarkeit von Werkstoffkombinationen
wie z.B. Bezüge und Füllmaterial (Schäume) für gepolsterte Sitzmöbel.
Grundlage der Prüfung ist ein Testmodell aus der Materialprobe und
PUR-Schaum mit einer Rückwand im rechten Winkel zum Boden. Prüfung
mit glimmender Zigarette
Es wird eine glimmende Zigarette in die Sitzfalte des Testmodells
gelegt und ihre Auswirkung auf den Bezug während des Verglimmens
beobachtet. Wird zu einem Zeitpunkt innerhalb einer Stunde nach dem
Ablegen der Zigarette eine Flammentwicklung beobachtet, so gilt die
Prüfung als nicht bestanden. Wird innerhalb einer Stunde keine
Flammentwicklung beobachtet, so ist die Prüfung mit einer neuen
Zigarette zu wiederholen, die an einer anderen Stelle abzulegen ist.
Wird auch bei dieser Wiederholungsprüfung keine Flammentwicklung
beobachtet, so gilt der Prüfungsteil „Prüfung mit glimmender Zigarette"
als bestanden. Prüfung mit Butangasflamme
Ein kleines Rohr, an dessen Ende eine Butangasflamme austritt, wird
in die Sitzfalte des Testmodells gelegt. Nach einer Brennzeit von 20
Sekunden ist diese Brandquelle vorsichtig von den Probestücken zu
entfernen. Wird eine Flammentwicklung nach dem Entfernen des Röhrchens
beobachtet, so gilt die Prüfung mit der Butangasflamme als nicht
bestanden. Wird keine Flammentwicklung beobachtet, so wird die Prüfung
an einer anderen Stelle des Testmodells wiederholt. Wird auch bei dieser
Wiederholungsprüfung keine Flammentwicklung beobachtet, gilt die Prüfung
mit Butangasflamme als bestanden.
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