Beschreibung Flammschutznormen
MVSS 3021 DIN 75 200 / DIN EN ISO 3795
Diese Norm wird insbesondere bei Polsterstoffen und Folien angewandt,
die im Automobilbereich eingesetzt werden. Sie beinhaltet eine
Brennprüfung in einem Brennkasten (siehe Abb.), in dem eine
Materialprobe waagrecht in einen Halterahmen eingespannt wird. Eine
Flamme (Höhe: 38 mm) wird 15 Sekunden lang auf die Schnittkante der
Materialprobe gerichtet. Danach wird ermittelt, in welcher Zeit die
Flamme oder Glut eine bestimmte Strecke durchläuft bis sie erlischt.
Beträgt die daraus errechnete Brenngeschwindigkeit weniger als 100
mm/min, so gilt die Prüfung als bestanden.

DIN 53438 (Teil 2)
Diese Norm beinhaltet die Kanten- und die senkrechte
Oberflächenbeflammung einer Materialprobe. In einem Brandkasten wird
eine Flamme auf die senkrecht eingespannte Materialprobe gerichtet. Wird
eine Flächenbeflammung durchgeführt, dann wird die Flamme für 15
Sekunden direkt auf die Oberfläche des Probematerials gerichtet (siehe
Abb. 1). Bei der Kantenbeflammung wird die Flamme für 15 Sekunden
direkt auf die untere Schnittkante gerichtet (siehe Abb. 2). Diese
Beflammung kann mit der eines senkrecht nach unten gehaltenen
Streichholzes verglichen werden. Bei beiden Prüfungen wird die Zeit
ermittelt, in der sich die Flamme oder Glut über eine bestimmte Strecke
ausbreitet. Die Ergebnisse der Brennprüfung werden in drei Klassen
eingeteilt: Klasse 1: Die Flamme bzw. Glut erlischt vor Erreichen des
hinteren Messpunktes der definierten Brennstrecke. Die Prüfung gilt als
bestanden.
Klasse 2: Die Flamme bzw. Glut erreicht die hintere Messmarke nach 20
Sekunden oder später. Die Prüfung gilt als nicht bestanden.
Klasse 3: Die Flamme bzw. Glut erreicht die hintere Messmarke in weniger
als 20 Sekunden. Die Prüfung gilt als nicht bestanden. DIN 4102 (Teil
1, B2)
Bei dieser Norm wird analog der DIN 53438 verfahren. Die
Materialprobe wird vertikal eingespannt und 15 Sekunden lang an der
Oberfläche und der Kante einer 20 mm hohen Flamme ausgesetzt. An der
Materialprobe sind Referenzlinien markiert, die von der Flamme oder Glut
innerhalb von 20 Sekunden nicht erreicht werden dürfen. Beträgt die
Brenndauer über die definierte Strecke weniger als 20 Sekunden, so gilt
die Prüfung als nicht bestanden.
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